Neufassung der Kostenbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und der integrierten Kindertagesbetreuung (IKTB) in der Gemeinde Michendorf (Kostenbeitragssatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.09.2022, Drucksache 154/ 2022
Beschlussvorschlag:
A. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, den Beschluss Drucksache 154/ 2022 vom 19.09.2022 wieder zurück zu nehmen und die bis dahin geltende Kostenbeitragssatzung, umgehend wieder in Kraft zu setzen
B. Es ist eine neue angepasste Kostenbeitragssatzung zu erstellen, die zum einen einkommensschwache Familien entlastet und auf der anderen Seite es nicht zu einer Mehrbelastung der besser verdienenden Elternhaushalte führt
C. Die auf Basis des o.g. Beschlusses bisher ausgereichten Kostenbescheide sind wieder zurück zu nehmen
Beschlussbegründung
Wir sehen uns als familienfreundliche Gemeinde. Viele Beschlüsse in den vergangenen Jahren zeugen von dem gemeinsamen Anstrengen der Gemeindevertretung sich für das Wohl junger Familien und deren Kinder einzusetzen.
Die mehrheitlich beschlossene Satzung weicht nun von dem Grundsatz dieser Maßgabe aus Sicht der CDU- Fraktion ab.
Infolge der in diesem Jahr komplett veränderten politischen und wirtschaftlichen Lage in unserem Land, gekennzeichnet insbesondere durch extrem steigende Energie- Transport- und Lebensmittelkosten, die sich auf jeden Haushalt in unserem Ort auswirken, sehen wir es als notwendig an, Möglichkeiten der Gemeindehoheit zu prüfen und in diesem konkreten Fall umzusetzen, hier die Kosten für die Haushalte im KITA -und Hortbereich nicht ansteigen zu lassen.
Wohlwissentlich, dass sich die Betriebs- und Betreuungskosten ebenso in den Einrichtungen erhöht haben, sowie die Einstellung einer KITA- Managerin zusätzlichen Kostenaufwand verursacht sollen die Mehrausgaben aus Einsparungen bzw. Streichungen im Haushalt an anderer Stelle gegenfinanziert werden.
Dazu ist durch die Verwaltung im Zuge der Beschlussfassung der HH- Satzung 2023 ein Vorschlag zu unterbreiten.